Facebokk hat eine Plagiatsklage gegen den Konkurrenten StudiVZ eingereicht. Die Facebook Ltd. mit Sitz in Kalifornien hatte dem deutschen Netzwerk vorgeworfen die Facebook-seite nachgeahmt zu haben. Das Landgericht Köln hat nun entschieden: „Nach Auffassung der zuständigen Richter liegt trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung vor.“ Als StudiVZ 2005 den Betrieb aufgenommen habe, sei Facebook hierzulande kaum bekannt gewesen.
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